Jugendliche

Gedanken und Gefühle, die einen ständig quälen, machen auf Dauer krank. Manchmal weiß man als Jugendliche / Jugendlicher einfach nicht mehr weiter, weil man sich in einer komplizierten und ausweglosen Situation befindet, enttäuscht ist oder nicht anerkannt wird. Häufig können hierbei Freunde nicht weiter helfen. Dann kann die Psychotherapie ein Ausweg sein. Jugendliche kommen deshalb von sich aus zu dem Entschluss, eine Psychotherapeutin anzurufen.

Das Gespräch mit mir ist absolut vertraulich. Das Entscheidende ist, dass man als Jugendliche / Jugendlicher irgendwann sagen kann: Was ist nicht zum Aushalten? Was läuft schief? Was soll anders werden? Daran kann ich mit Dir arbeiten. Bei diesem Prozess bin ich als verständnisvolle Zuhörerin behilflich.

Schweigepflicht

Was in einer Psychotherapie besprochen wird oder passiert, ist vertraulich. Davon erfährt kein Dritter etwas, es sei denn, die Jugendliche / der Jugendliche erlaubt es eindeutig. Die Schweigepflicht bedeutet, dass es der Psychotherapeutin verboten ist, persönliche Informationen über Patienten ohne deren ausdrückliches Einverständnis an andere weiterzugeben. Eine Verletzung der Schweigepflicht wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft (§ 203 Strafgesetzbuch).

Mehr zu Psychotherapie bei Jugendlichen

Weitere Informationen finden Sie im Elternratgeber "Psychotherapie für Kinder und Jugendliche – Informationen für Eltern" der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Broschüre herunterladen